Informationen zur Tagesfahrt nach Bamberg

Wir laden Sie / Dich recht herzlich zu dieser Fahrt ein und freuen uns auf einen interessanten gemeinsamen Tag! Die Fahrt wird mit einem komfortablen Midibus der Firma Schönfelder durchgeführt.


Reisetermin:
Am Samstag, den 20.09.2025

Abfahrtszeiten:

08:00 Uhr: Nürnberg Langwasser (Ecke Glogauer Straße / Liegnitzer Straße)
08:45 Uhr: Rehaklinik Herzogenaurach, In der Reuth 1

Geplanter Programmablauf:

Ein barrierearmer Rundgang durch die historische Altstadt, von der UNESCO zum "Weltkulturerbe der Menschheit" erklärt.

Gemeinsames Mittagessen im APOSTO BAMBERG (bitte beachten: "Selbstzahler")

Zeit zur freien Verfügung - Gestalten Sie Ihre freie Zeit nach Ihren Wünschen:

  1. Schlendern und shoppen Sie individuell durch die malerische Altstadt
  2. Genießen Sie eine Tasse Cappuccino in einem der zahlreichen Cafés
  3. Probieren Sie ein Glas Rauchbier im berühmten `Schlenkerla´
  4. oder unternehmen Sie eine einstündige Schifffahrt (ist leider nicht barrierefrei!)               

Wichtiger Hinweis für die Tagesreise:
Anmeldeschluss: 14.09.2025


Preis pro Person: 
Mitglieder des Vereins: 25,00 €
Nichtmitglieder: 35,00 €

bei Fragen Auskunft von Fr. Rossmann unter Hdy.: 0160-98379159 

E-Mail: izaevmfr@gmail.com


Bitte überweisen Sie den Betrag entweder zum 14.09.(September) 2025 auf folgendes Konto oder Sie können den Betrag am Tag der Tagesreise an Fr. Rossmann persönlich übergeben (bitte möglichst passend - vielen Dank im Voraus!):
Kontoinhaber: "IZA-Integrationszentrum für Aphasiker e.V."
IBAN: DE 97 7606 9559 0001 0970 75    BIC: GENODEF1NEA
VR-Bank-Metropolregion Nürnberg e.G.

Wir stellen ausdrücklich klar, dass unser Verein kein Reiseveranstalter ist, sondern dass es sich hier um eine Veranstaltung im Rahmen unseres Vereinszwecks handelt.
Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass er dafür verantwortlich ist, eine angemessene Versicherung für Unfälle und Zufälle aller Art, die vor, während oder nach der Teilnahme auftreten können, abzuschließen und verpflichtet sich gleichzeitig, den Verein diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. Der Verein kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren.