Tagesfahrt nach Kulmbach mit Besuch des Gewürzmuseums am 25. April 2026
Reisetermin:
25. April 2026
Anmeldeschluss: 09. März 2026! - Bitte diesen Termin unbedingt beachten, weil die Sitzplatzzahl im Bus ist begrenzt. Wenn mehr Interesse besteht, dann haben wir wenn, wir rechtzeitig buchen, voraussichtlich einen größeren Bus zur Verfügung!!
Abfahrtszeiten:
08:30 Uhr: Nürnberg Langwasser (Ecke Glogauer Straße / Liegnitzer Straße)
09:15 Uhr: diesmal Zustieg am Busparkplatz Erlangen `Steg 6´ (Hinterausgang Hauptbahnhof Erlangen)
Für diesen Ausflug steht uns ein komfortabler Midibus der Firma Schönfelder zur Verfügung
Programminhalt:
11:00 Uhr - 12:00 Uhr: Barrierearme Stadtführung durch die Altstadt von Kulmbach
12:30 Uhr - 14:00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im "Zum Mönchshof-Bräuhaus" (Selbstzahler)
14:15 Uhr - 15:45 Uhr: Führung durch das deutsche Gewürzmuseum im Mönchshof-Komplex inclusive 0,2 L Probierschluck Museumsbier und Probierhappen Brot. Nach der Führung besteht im Foyer die Möglichkeit Kaffee zu trinken. Kuchen (Küchla) können vor der Führung bestellt werden und im Anschluss daran genossen werden.
15:45 Uhr: Zeit zur freien Verfügung, Rückfahrt ca. 16:30 Uhr
Kosten pro Person für diese Tagesfahrt:
Mitglieder des Vereins: 25,00 €
Nichtmitglieder: 35,00 €
Bei Fragen Auskunft von Fr. Rossmann unter Hdy.: 0160-98379159 / izaevmfr@gmail.com
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: "IZA - Integrationszentrum für Aphasiker e.V."
IBAN: DE97 7606 9559 0001 0970 75
BIC: GENODEF1NEA
VR-Bank Metropolregion Nürnberg e.G.
Wir stellen ausdrücklich klar, dass unser Verein kein Reiseveranstalter ist, sondern dass es sich hier um eine Veranstaltung im Rahmen unseres Vereinszwecks handelt.
Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass er dafür verantwortlich ist, eine angemessene Versicherung für Unfälle und Zufälle aller Art, die vor, während oder nach der Teilnahme auftreten können, abzuschließen und verpflichtet sich gleichzeitig, den Verein diesbezüglich vollkommen klag- und schadlos zu halten. Der Verein kann nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die aus einer fehlenden oder mangelhaften Versicherung resultieren.